Fiskale Aufgaben der Finanzpolizei

  • Aufklärung nicht erklärter Umsätze: Durchführung einer Losungsermittlung und Kontrolle vor Ort
  • Aufdeckung nicht gemeldeter Lohnabgaben: Kontrolle von Arbeitnehmern und Arbeitsaufzeichnungen
  • Entdeckung von Betrugsfirmen: Antrittsbesuche und Risikoabschätzung
  • Sicherung von Abgabenansprüchen: bei Rückständen auf dem Steuerkonto wird das Bargeld gleich mitgenommen

Rechte der Finanzpolizei:

  • Betretungsrecht: Hierbei dürfen nur offenliegende oder affengelegte Verhältnisse, Umstände
    und Gegenstände besichtigt werden. Wichtig: bei Rückständen auf dem Steuerkonto darf die Finanzpolizei! nach Geld Huchen, d.h. es dürfen auch die Kästen geöffnet werden.
    Identitätsfeststellung
  • Fahrzeuganhaltung und Auskunftsverlangen: Hier haben die Finanzpolizisten das Recht, die Fahrzeuge anzuhalten und die mitgeführten Güter zu überprüfen und von jedermann Auskunft zu verlangen.
  • Die Anhaltungen werden in der Praxis überwiegend in den Morgenstunden abgehalten, wenn viele Leute auf dem Weg in die Arbeit sind. Besonders beliebt sind Kleinlastwagen oder Kleinbusse und Kfz mit ausländischen Kennzeichen.

Pflichten der Finanzpolizei:

  • Ausweisleistung: It Dienstanweisung verpflichtend
  • Hinweis auf Kontrollhandlung: um welche Art es sich handelt, z.B. Ausländerbeschäftigungsgesetz, Glückspielgesetz, Aufdeckung von Falschmeldungen bei der Gebietskrankenkasse
  • Rechtsbelehrung: nur eine Belehrung der Rechtsfolgen, keine Rechtsberatung
  • Dokumentation: Niederschrift bzw sonstige Kontrolldokumentation

Pflichten der Kontrollierten:

  • Auskunftspflicht: z.B. über Mitarbeiter, Einsicht in die Unterlagen; hier gilt für Unternehmer und Familienangehörige die Grenze der Selbstbelastung; diese gilt allerdings nicht für die Arbeiter bzw Angestellten
  • Ermöglichen der Kontrolle: die Finanzpolizei betreten lassen und Platz für die Kontrolle zu machen
  • Teilweise sollte eine Auskunftsperson vor Ort sichergestellt sein: dies gilt insbesondere nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz und nach dem Glückspielgesetz

Durchführung der Kontrolle vor Ort:

  • Die Finanzpolizisten kommen für gewöhnlich gut vorbereitet in einen Betrieb. D.h. sie haben vorab div. Datenbanken und das Internet abgefragt, in den Steuerakt Einsicht genommen, Informationen anderer Behörden eingeholt (zB bei der Gebietskrankenkasse)
  • Vor Ort wird der Einsatzort gesichert und das Personal eingeteilt
  • Die Anmeldung erfolgt beim Unternehmer bzw beim Betriebsrat
  • Die Ausweise werden vorgezeigt und die Rechtsbelehrung durchgeführt. Hinweis auf die Rechtsgrundlage
  • Die Dienstnehmer werden kontrolliert.
  • Wichtig: Es sallte zu keiner Verzögerung der Kontrolle durch den Unternehmer kommenDiese kann zu einer Verwaltungsstrafe führen
  • Die Finanzpolizisten haben die Kontrolle unter größtmöglicher Schonung des Betriebsablaufes durchzuführen und Rücksicht auf die Betroffenen zu nehmen (hinsichtlich der psychologischen Wirkung der Kontrolle)

Wie sollen Sie sich bei einer Kontrolle verhalten – Praxistipps:

  • Grundsatz: Bewahren Sie Ruhe!!! Kooperationsbereitschaft zeigen
  • Frage nach der Rechtsgrundlage der Kontrolle
  • Notwendige Unterlagen müssen vor Ort aufliegen: z. B. über das Personal: An- und
    Abmeldungen und Arbeitszeitaufzeichnungen (siehe Exkurs)
  • Recht auf Teilnahme bei der Betriebskontrolle
  • Ein Rechtsvertreter (Vertrauensperson zB Steuerberater oder Rechtsanwalt) kann beigezogen werden. Diese schiebt aber den Kontrollbeginn nicht auf.
  • Kontrollen sind jederzeit möglich, am Tag, in der Nacht oder auch an Wochenenden und Feiertagen
  • Beweislastumkehr gern. Ausländerbeschäftigungsgesetz: trifft die Finanzpolizei in einem nicht öffentlich zugänglichen Gebäude auf einen Drittstaatangehörigen, nimmt diese an, dass dieser arbeitet; es obliegt beim Unternehmer das Gegenteil zu beweisen

Schwerpunkte der Finanzpolizei

  • Branchenschwerpunkte: Bau, Baunebengewerbe, Reinigungsgewerbe, Glücksspiel, Gastronomie, Erntehelfer, Busse, Kleintransporter
  • Großevents, Clubbings,
  • NoVa Kontrollen
  • Kassennachschau
  • Mystery shopping: insbesondere ab 1.1.2016 ob die Belegerteilungsverpflichtung eingehalten wird  (hierzu folgt ein gesondertes Info Blatt)
  • Ab dem 1.04.2016. Einhaltung der Registrierkassenverpflichtung (hierzu folgt ein gesondertes Info Blatt)

 

Exkurs Arbeitszeitaufzeichnungen:

Der Arbeitgeber hat Aufzeichnungen über die geleisteten Arbeitsstunden zu führen. Diese gilt für alle  Betriebe, auch für Kleinbetriebe mit nur einem oder wenigen Mitarbeitern! Die Nichteinhaltung führt zu Strafen für den Arbeitgeber!

Grundsätzlich sind auch Ruhepausen aufzuzeichnen. Diese entfällt jedoch, wenn in Betrieben ohne Betriebsrat durch Einzelvereinbarung, Beginn und Ende der Ruhepausen festgelegt werden oder es dem Arbeitnehmer überlassen wird, innerhalb eines festgelegten Zeitraumes die Ruhepausen zu nehmen und von dieser Vereinbarung in der Praxis nicht abgewichen wird.

Die laufende Arbeitsaufzeichnungspflicht darf entfallen, wenn die Arbeitnehmer einer fixen, schriftlich festgehaltenen Arbeitszeiteinteilung unterliegen. ZB. Der Dienstplan sieht vor, dass die Mitarbeiter Montag bis Freitag jeweils von 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr arbeiten. Hier kann eine laufende Aufzeichnung entfallen und es müssen lediglich Abweichungen davon festgehalten werden.

Empfehlung: der Arbeitgeber sollte den Arbeitnehmer regelmäßig durch dessen Unterschrift die Richtigkeit der Arbeitsaufzeichnungen bestätigen lassen, um sich vor unberechtigten Geltendmachungen von Überstunden zu schützen.