Ab April 2017 muss die Registrierkasse laut Registrierkassensicherheitsverordnung manipulationssicher sein und mit einer technischen Sicherheitseinrichtung ausgestattet sein.
Folgende 5 Schritte sind dabei erforderlich:
1. Beschaffung einer Signaturkarte
Entweder bekommt Ihr diese bei Eurem Kassenhersteller oder über einen zugelassenen Vertrauensdiensteanbieter (A-Trust GmbH, e-commerce monitoring GmbH, PrimeSign GmbH)
2. Initialisierung der manipulationssicheren Registrierkasse
Diese erfolgt meist in Form eines Softwareupdates. Hierzu gehört auch die Herstellung der Verbindung zwischen Registrierkasse und Signaturkarte. Nehmt hierzu Kontakt mit dem Kassenhersteller oder Kassenhändler auf. Wichtig: Vor der Initialisierung der manipulationssicheren Registrierkasse sind die bis dahin auf gezeichneten Geschäftsfälle gesondert abzuspeichern, da diese im Zuge der Initialisierung gelöscht werden.
3. Erstellung des Startbelegs
Hierbei ist es am einfachsten, wenn der Geschäftsfall mit dem Betrag Null (0) Euro erfasst wird.
4. Registrierung der beschafften Signaturkarte und manipulationssicheren Registrierkasse über FinanzOnline
Hierbei kann ich gerne behilflich sein. Ich benötige hierzu die Seriennummer der Signaturkarte und den Namen des Vertrauensdiensteanbieters. Weiters benötige ich pro Registrierkasse die Kassenidentifikationsnummer und den ABS-Schlüssel.
5. Prüfung des Startbeleges mittel der Prüf App „BMF Belegcheck“
Hier muss der erstellte Startbeleg mit der Prüf App kontrolliert werden. Damit Ihr das durchführen könnt, braucht Ihr den Authentifizierungscode aus der FinanzOnlineRegistrierung. Diesen bekommt Ihr dann von mir. Damit alles reibungslos bis zum 1. April erledigt ist, empfehle ich Euch, dass Ihr so schnell wie möglich Kontakt mit Eurem Kassenhändler oder -hersteller aufnehmt.
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